Kosten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kümmern wir uns für Sie um das Planungsgenehmigungsverfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung Erwachsener. Sie müssen in diesem Fall zunächst 20 % der Kosten selbst zahlen, die aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet werden. Bestimmte (Zusatz-)Leistungen sind grundsätzlich selbst zu bezahlen.
Privat versicherte Patienten reichen den von uns erstellten Behandlungsplan/Kostenvoranschlag bei ihrer Kasse ein. Ihnen entstehen zusätzliche Kosten nur im Rahmen ihres jeweiligen Tarifes.
Auch eine Finanzierung ist möglich. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Übrigens: Beim Überschreiten bestimmter Freibeträge kann eine kieferorthopädische Behandlung in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden!


