Kosten

Chirurgie / Erwachsene / Kinder / Orthopädie

Kosten

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kümmern wir uns um das Planungsgenehmigungsverfahren. Sie zahlen zunächst 20 Prozent der Kosten selbst. Diese werden Ihnen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet. Bestimmte (Zusatz-)Leistungen sind grundsätzlich selbst zu bezahlen.

 

Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Anfertigung der Apparaturen und die Behandlung. Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel transparente Brackets werden von den Krankenkassen nicht übernommen.  Bei gesetzlich versicherten Patienten werden generell ab dem 18. Lebensjahr die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff übernommen.

Welche privaten Kosten während einer Behandlung entstehen können, zeigen wir Ihnen ausführlich bei einem, unverbindlichen Beratungstermin in unserer Praxis. Für diese freiwilligen anfallenden Mehrkosten und medizinische Behandlungen, die nicht durch Ihre Krankenkasse getragen werden bieten wir zum Teil zinsfreie Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Kosten dieser Leistungen listen wir Ihnen transparent, nach den strengen Richtlinien des Gesetzgebers auf.

 

Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Kosten vom jeweiligen Tarif ab. Wir erstellen Ihnen immer einen Heil- und Kostenplan, den Sie dann bei Ihrer Kasse/ Beihilfestelle einreichen.

 

Bei einem Termin in unserer Praxis informieren wir Sie gerne ausführlicher.